Bundesgerichtsurteil zum Standort der Firma Buess AG

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Firma Buess AG in Murten abgewiesen.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Firma Buess AG in Murten abgewiesen. Es stellt sich damit hinter den Entscheid des Kantonsgerichts, das in seinem Urteil vom 19.April festgehalten hatte, dass «die Zonenkonformität des Betriebs in Anbetracht des Ausmasses seiner Lärmemissionen nicht bejaht werden kann». Für die Steinverarbeitungsfirma Buess heisst dies, dass ihr Firmensitz eine widerrechtliche Baute ist und im schlimmsten Fall abgerissen werden muss.

Communiqué der FDP