Im Zweifelsfall für den Steuerzahler

Am 14. Oktober reichte das Initiativkomitee «Verkehrsfreie Hauptgasse in Murten» eine

Beschwerde beim Kantonsgericht ein, mit welcher sie die Ungültigkeitserklärung der Initiative

durch den Generalrat von Murten anfechten will.

Am 14. Oktober reichte das Initiativkomitee «Verkehrsfreie Hauptgasse in Murten» eine

Beschwerde beim Kantonsgericht ein, mit welcher sie die Ungültigkeitserklärung der Initiative

durch den Generalrat von Murten anfechten will.

Damit setzt sich das Initiativ-Komitee bewusst über einen demokratisch gefällten

Mehrheitsbeschluss des vom Volk gewählten Generalrats hinweg, statt sich in den laufenden

politischen Prozess der entsprechenden Arbeitsgruppe Verkehrsplanung, Parkhaus und

Begegnungszone (VPB) einzufügen.

Leserbrief in der FN vom 30.10.2013